Mit der Gefährdungs- und Risikobeurteilung werden die rechtlichen
Vorschriften § 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz durch das Unternehmen erfüllt.
Sie dient als Grundlage für Ihr unternehmensspezifisches Präventionsprogramm
und für die Einführung eines Arbeitsschutzmanagementssystems.
Wir führen für Sie Gefährdungs- und Risikobeurteilungen durch
von z.B.:
· Bildschirmarbeitsplätzen
· Benutzung von Arbeitsmitteln
· Umgang mit manueller Lastenhandhabung
· Umgang mit Gefahrstoffen
· physischer und psychischer Belastung bei der Arbeit
Wir setzen dabei moderne Werkzeuge und Hilfsmittel wie
Checklisten, die Leitmerkmalmethode und Software ein.

Einladung |
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| zur "längsten Kaffeepause in Freiburg". | |
| » Probieren Sie es aus |

